Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen

Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen

Nach DIN 1986-100 sind Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke dicht auszuführen. Abscheideranlagen sind vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren im Rahmen der Generalinspektion auf Dichtheit zu prüfen.

Es ist der Bereich der Abscheideranlage zu prüfen, der mit Rohabwasser beaufschlagt werden kann. Dies ist in der Regel der gesamte Innenbereich der Abscheideranlage von Schlammfangzulauf bis Abscheiderablauf einschließlich der Schachtaufbauten bis Oberkante der niedrigsten Abdeckung. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlagenkomponenten in getrennten Bauwerken oder gemeinsam in einem Bauwerk angeordnet sind.

Für die Dichtheitsprüfung der Zu- und Ablaufleitungen der Abscheideranlage gelten die Bestimmungen der DIN 1986-30 in Verbindung mit DIN EN 1610 oder sonstigen wasser- oder satzungsrechtlichen Bestimmungen.

Dichtheitsprüfungen sind von Fachkundigen durchzuführen. Der Auftraggeber hat sich die erforderliche Qualifikation vom Auftragnehmer nachweisen zu lassen.

Die Durchführung und das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist in einem Prüfbericht zu erfassen und zu dokumentieren.