Sanierung von Abscheideranlagen

Sanierung von Abscheideranlagen

Im Rahmen der Generalinspektion und Dichtheitsprüfung festgestellte Mängel sind unverzüglich durch geeignete Sanierungsmaßnahmen zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlung kann gemäß §103 WHG eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Gelangen aus einer Anlage, die u. a. bestimmt ist, wassergefährdende Stoffe abzulagern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer (Grundwasser) und wird dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, so ist der Betreiber der Anlage darüber hinaus zum Schadenersatz verpflichtet. (siehe §90 Wasserhaushaltsgesetz WHG)

Gemäß DIN EN 858-1 müssen alle Bauteile einer Abscheideranlage (einschließlich der Anschlüsse, Dichtungen, Verbindungen und Zwischenwände) wasserdicht sein.

Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass Undichtheiten bei Abscheideranlagen im Wesentlichen innerhalb der Schachtaufbauten und der Rohrleitungen auftreten. Dauerhafte, für alle Beteiligten zufriedenstellende Ergebnisse lassen sich nur erzielen, wenn ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe betraut und geeignete Sanierungssysteme (dafür allgemein bauaufsichtlich zugelassene Systeme) fachgerecht verwendet werden.