Entsorgung und Reinigung

Entsorgung und Reinigung

Gemäß DIN 1999-100 muss die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit spätestens bei erreichen von 80 % der maximalen Speichermenge entnommen werden. Die Entsorgung des im Schlammfang/Schlammsammelraum enthaltenen Schlammes muss spätestens erfolgen, wenn die abgeschiedene Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens erreicht hat. Schlammfang und Abscheider sind mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen.

  • Entsorgung von Abscheiderinhalten und Sandfangrückständen in Öl- und Fettabscheidern gemäß DIN 1999-100 und DIN 4040-100
  • Fach- und termingerechtes Absaugen und Reinigen der Abscheideranlagen, Transport und Entsorgung durch zugelassene Entsorgungsfachbetriebe bundesweit
  • Überregionale (Sammel-) Entsorgungsnachweise
  • Terminüberwachung für normgerechte Reinigung
  • Säubern von Schächten, Entwässerungsrinnen und Straßeneinläufen usw.