Eigenkontrolle und Wartung

Eigenkontrolle und Wartung

Eigenkontrolle

Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist monatlich durch einen Sachkundigen gemäß DIN 1999-100 zu kontrollieren:

  • Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
  • Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und evtl. vorhandener Alarmeinrichtungen (nach Durchführung einer Generalinspektion erstmalig wieder nach 6 Monaten)
  • Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden)
  • Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt, grobe Schwimmstoffe entfernt werden.
  • Es ist ein Betriebstagebuch zu führen.

Wartung

Die Abscheideranlage ist halbjährlich (in Ausnahmefällen alle 12 Monate) entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sach- oder Fachkundigen zu warten. Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:

  • Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes (falls vorhanden) auf Durchlässigkeit und auf Beschädigung
  • Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers (soweit erforderlich)
  • Feststellung zur bedarfsgerechten Entleerung und Reinigung des Abscheiders (z. B. bei starker Verschlammung)
  • Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht (falls vorhanden)
  • Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.