Generalinspektion von Abscheideranlagen

Generalinspektion von Abscheideranlagen

Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider)

Nach DIN EN 752-2, DIN EN 12056-1 und DIN 1986-100 sind Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke dicht auszuführen. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 sind gemäß DIN 1999-100 in Abständen von höchstens 5 Jahren Generalinspektionen durchzuführen, wobei auch die Dichtheit der Anlagen zu überprüfen ist.

Abscheideranlagen für Fette (Fettabscheider)

Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825­1 und DIN EN 1825­2 sind vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren gemäß DIN 4040-100 auf Dichtheit zu prüfen. Soweit eine Dichtheitsprüfung vor der Inbetriebnahme nicht erfolgte, ist diese spätestens im Rahmen der nächstfälligen Überprüfung (Generalinspektion) vorzunehmen.

Weitere Informationen

Lageplan nach einer Generalinspektion (Dichtheitsprüfung und TV-Inspektion)
(PDF-Datei, Größe: 674KB)